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Ausbildungskostenrückersatz durch Änderung einer Dienstanweisung

ARD 5202/3/2001 Heft 5202 v. 23.3.2001

( § 1434, § 879 ABGB ) Auch wenn Dienstanweisungen durch eine „Jeweils-Klausel“ im Dienstvertrag einen Änderungsvorbehalt des Arbeitgebers darstellen können, ist die Einführung einer Rückersatzverpflichtung von Ausbildungskosten für weisungsgemäß zu absolvierende Kurse und Seminare durch eine Änderung der Dienstanweisung unbillig.

OGH 17.05.2000, 9 Ob A 77/00i

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