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Kein Rückersatz der Ausbildungskosten bei fehlender Anstellungsverpflichtung

ARD 5202/2/2001 Heft 5202 v. 23.3.2001

( § 879 ABGB ) Eine Rückersatzverpflichtung eines Krankenpflegeschülers hinsichtlich Ausbildungskosten ist sittenwidrig und unwirksam, wenn die Ausbildung im Rahmen einer Anstellung bei einem Dritten erfolgt, der Ausgebildete sich jedoch - ohne einen Anspruch auf Anstellung zu haben - verpflichten muss, im Anschluss an die Ausbildung im Betrieb des Vertragspartners des Ausbildungsvertrages für eine bestimmte Zeit tätig zu sein.

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