Als Nebenkosten wird - auch im internationalen Begriffssystem - jener Teil der Personalkosten (Arbeitskosten) bezeichnet, der über das Bruttoentgelt für die Anwesenheitszeit (Direktlohn, Leistungslohn) hinaus vom Arbeitgeber zu tragen ist. Sie werden in Prozent des Entgelts für die Anwesenheitszeit (Leistungszeit) ausgedrückt. In Anbetracht teilweise unterschiedlicher Gegebenheiten werden die Nebenkosten getrennt für die Arbeitnehmergruppen Arbeiter (Lohnempfänger), Angestellte (Gehaltsempfänger) und Lehrlinge berechnet.