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Änderung des WKG zur Abschaffung der Eintragungsgebühren

ARD 5197/2/2001 Heft 5197 v. 6.3.2001

Ausschussbericht 28. 2. 2001, 508/A d. BlgNR XXI.GP

Gesetzwerdung bleibt abzuwarten

Zur Umsetzung eines umfassenden Reformkonzepts für die Wirtschaftskammerorganisation soll das Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG) geändert werden. § 124 WKG, der die Entrichtung von Eintragungsgebühren in Höhe von bis zu S 10.000,- für juristische Personen und von bis zu S 5.000,- für physische Personen, OHG und KG anlässlich der Erlangung von Berechtigungen nach § 2 WKG (Mitgliedschaft zu den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft) vorsieht, soll demnach entfallen.

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