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Ausnahmen von der Einhebung des Behandlungsbeitrages-Ambulanz

ARD 5197/1/2001 Heft 5197 v. 6.3.2001

Verordnung des BMSG 28. 2. 2001

Kundmachung im BGBl bleibt abzuwarten

Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2000, BGBl I 2000/101, ARD 5135/1/2000 und ARD 5148/1/2000, wurde ab 1. 1. 2001 der Behandlungsbeitrag-Ambulanz (§ 135a ASVG) eingeführt. Um den Ländern jedoch die Umsetzung zu ermöglichen, wurde die Einhebung der Ambulanzgebühr durch BGBl I 2001/5, ARD 5177/13/2000 und ARD 5182/8/2001, auf die Behandlungsfälle ab dem 1. 3. 2001 verschoben.

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