( § 23 Z 2 EStG ) Auch ideelle Anteile an einer von einer Personengesellschaft betrieblich genutzten Liegenschaft (Wohnungseigentum), die als betriebliches Sondervermögen im Miteigentum eines Gesellschafters stehen, können notwendiges Betriebsvermögen darstellen.
VwGH 14.12.2000, 95/15/0100