vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 Abs 1 AlVG, § 4 Abs 4 ASVG

ARD 5192/24/2001 Heft 5192 v. 16.2.2001

( § 12 Abs 1 AlVG, § 4 Abs 4 ASVG ) Übt ein Arbeitsloser ein § 4 Abs 4 ASVG unterliegendes freies Dienstverhältnis aus und bezieht daraus Honorare, steht er nicht in einem Dienstverhältnis iSd § 12 Abs 3 lit a AlVG. Liegt aber der Beschäftigung iSd § 12 Abs 1 AlVG kein Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG zugrunde, sind unter dem Erwerbseinkommen die aus dieser Beschäftigung erzielten (im Falle des § 12 Abs 3 lit d AlVG fiktiven) Einkünfte in Geld- oder Güterform zu verstehen. Die Auffassung, die in den Honorarnoten ausgewiesenen Beträge stellen bereits Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit dar, lässt die davon abzuziehenden Aufwendungen des Arbeitslosen (Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben) außer Betracht und ist daher schon deshalb verfehlt. VwGH 31.05.2000, 98/08/0378. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte