( § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG ) Wird ein Befreiungsschein wegen Nichtigerklärung einer Staatsbürgerschaftsehe widerrufen, sind die aufgrund des Befreiungsscheines zurückgelegten Beschäftigungszeiten als nicht erlaubt anzusehen.
VwGH 28.09.2000, 99/09/0086
( § 15 Abs 1 Z 1 AuslBG ) Wird ein Befreiungsschein wegen Nichtigerklärung einer Staatsbürgerschaftsehe widerrufen, sind die aufgrund des Befreiungsscheines zurückgelegten Beschäftigungszeiten als nicht erlaubt anzusehen.
VwGH 28.09.2000, 99/09/0086