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§ 101 ASVG

ARD 5185/20/2001 Heft 5185 v. 23.1.2001

( § 101 ASVG ) Die rückwirkende Herstellung des gesetzlichen Zustandes wegen wesentlichen Irrtums über den Sachverhalt oder wegen eines offenkundigen Versehens ist nach Erhebung einer Klage dem Versicherungsträger nicht mehr möglich. OLG Graz 11.02.1999, 7 Rs 302/98. (ZAS Jud. 6/2000)

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