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Rückgriff des SV-Trägers gegen Versicherten bei Schadenersatzansprüchen von mitversicherten Angehörigen

ARD 5185/19/2001 Heft 5185 v. 23.1.2001

( § 123, § 332 Abs 1, § 333 Abs 3 ASVG ) Ein Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Leistungen an einen aus einem Verkehrsunfall verletzten mitversicherten Angehörigen auf den Schuld tragenden Versicherten ist dann zulässig, wenn die Befriedigung des Regressanspruchs hinsichtlich des geleisteten Schadenersatzes nicht durch einen Zugriff auf das Familieneinkommen, sondern ausschließlich durch den Zugriff auf den Deckungsanspruch des Ersatzpflichtigen gegen seinen Haftpflichtversicherer erfolgt.

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