( § 23 AngG, § 10 AZG, § 1491 ABGB ) Überstunden, die bloß im Rahmen eines kollegialen Gespräches über die allgemeine Arbeitssituation mit einem vorgesetzten Arbeitskollegen erwähnt wurden, können - sofern sie nicht zusätzlich ausdrücklich eingefordert wurden und daher bereits verfallen sind - nicht in die Abfertigungsbemessungsgrundlage einbezogen werden.
OLG Wien 25.09.2000, 8 Ra 213/00b, Revision unzulässig