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§ 95 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5172/23/2000 Heft 5172 v. 28.11.2000

( § 95 EStG ) Nach Pkt 4.5 der Kapitalertragsteuerrichtlinien (KESt-RL) ist bei Veräußerung eines Wertpapiers vor dem Ende der Laufzeit für den zeitanteiligen Kapitalertrag des Veräußerers im Zeitpunkt der Veräußerung Abzugspflicht gegeben. Die Berechnung dieser anteiligen Kapitalerträge bei Zero-Bonds hat grundsätzlich finanzmathematisch zu erfolgen; die KESt-RL erlauben allerdings auch eine (vereinfachte) Berechnung anhand der in Pkt 5.1 KESt-RL dargestellten Formel. BMF 23. 8. 2000.

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