vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kundmachung des BMF 23.11.2000, 02 0670/14-Pr.2/00

Lohnsteuer und AbgabenARD 5172/22/2000 Heft 5172 v. 28.11.2000

Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2001 4,5% der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (vgl. dazu Bausparprämie 2000: 3,5%; siehe ARD 5075/23/99). Kundmachung des BMF 23.11.2000, 02 0670/14-Pr.2/00. (WrZ v. 24./25. 11. 2000)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte