( AbfallgebO Reith ) Der Abfallgebührenanspruch entsteht unabhängig davon, ob der auf dem Grundstück angefallene Müll vor der Abfuhr zu einem anderen Grundstück gebracht wird, um von dort durch die Müllabfuhr entsorgt zu werden. VwGH 27.09.1999, 97/17/0156. (Beschwerde abgewiesen)