( § 212a BAO, § 161a, § 166 Stmk. LAbgO ) Die Abweisung eines Aussetzungsantrages aufgrund einer bekämpften Abgabenbemessung kann wegen der Abhängigkeit von Aussetzung und Säumniszuschlag auch dann rechtswidrig sein, wenn die Berufung gegen die Abgabenbemessung erfolglos geblieben ist.
VwGH 17.04.2000, 99/17/0437, 0438