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§ 4 Abs 1 GrEStG

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5161/35/2000 Heft 5161 v. 13.10.2000

( § 4 Abs 1 GrEStG ) Auch betreffend Scheidungsvereinbarungen können im Einzelfall Gegenleistungen ermittelbar sein, die einer Übertragung von Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen zuzuordnen sind, so dass entsprechend der Bestimmung des § 4 Abs 1 Grunderwerbsteuergesetz diese Gegenleistungen und nicht die Einheitswerte der im Zuge der Scheidung zu übertragenden Liegenschaftsanteile als Steuerbemessungsgrundlage heranzuziehen sind. VwGH 25.11.1999, 99/16/0030. (Beschwerde abgewiesen)

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