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Kündigungsanfechtung wegen Gewerkschaftstätigkeit

ArbeitsrechtARD 5160/8/2000 Heft 5160 v. 10.10.2000

( § 105 Abs 3 Z 1 lit a, lit b und lit c ArbVG ) Die zur Kündigungsanfechtung berechtigenden Tatbestände „Tätigkeit in Gewerkschaften“ und „Einberufung der Betriebsversammlung“ sind weit auszulegen.

ASG Wien 29.02.2000, 24 Cga 242/99d, Berufung erhoben

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