( § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG, § 127, § 133 StGB ) Eignet sich ein Betriebsratsmitglied Gegenstände aus dem Lager des Arbeitgebers mit Bereicherungsvorsatz an, kann das Gericht auch dann seiner Entlassung zustimmen, wenn die Gegenstände nicht im Eigentum seines Arbeitgebers stehen.
OGH 26.04.2000, 9 Ob A 62/00h