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§ 9 Abs 3 Tir. KanalisationsG, KanalgebO Söll

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5159/47/2000 Heft 5159 v. 6.10.2000

( § 9 Abs 3 Tir. KanalisationsG, KanalgebO Söll ) Garagen und Abstellräume in einem Gebäude sind von der Bemessungsgrundlage der Kanalanschlussgebühr auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das Gebäude über keinen Wasseranschluss verfügt. VwGH 20.03.2000, 99/17/0381. (Beschwerde abgewiesen)

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