( § 33 Abs 2 lit a FinStrG, § 21 UStG ) Auch bei bloß geringfügiger Überschreitung der Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung kann von einer Verspätung im Rechtssinn gesprochen werden. OGH 06.04.1999, 14 Os 26/99. (ÖStZB 1999/722, Heft 23)
( § 33 Abs 2 lit a FinStrG, § 21 UStG ) Auch bei bloß geringfügiger Überschreitung der Frist für die Umsatzsteuervoranmeldung kann von einer Verspätung im Rechtssinn gesprochen werden. OGH 06.04.1999, 14 Os 26/99. (ÖStZB 1999/722, Heft 23)