( § 24 Abs 4 KStG1988, RL 69/335/EWG ) Art 10 der RL 69/335/EWG des Rates v. 17. 7. 1969 [betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital] idF RL 85/303/EWG des Rates v. 10. 6. 1985 steht der Erhebung einer Abgabe von Kapitalgesellschaften wie der Mindestkörperschaftsteuer, die als Vorauszahlung auf die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld zu entrichten ist, nicht entgegen.