( § 255 Abs 3 ASVG ) Die Zumutbarkeitsformel in § 255 Abs 3 ASVG steht einer Verweisung auf Tätigkeiten, die den bisher ausgeübten unähnlich sind, nicht entgegen, sondern soll nur in Ausnahmefällen eine Verweisung verhindern, die bei Berücksichtigung der schon ausgeübten Tätigkeiten als unbillig erscheinen würde. OGH 14.12.1999, 10 Ob S 163/99i .