( § 255 Abs 1 ASVG ) Dass ältere und in ihrer Arbeitsfähigkeit geminderte Arbeitsuchende gegenüber jüngeren und voll arbeitsfähigen Mitbewerbern auf dem Arbeitsmarkt weniger Chancen haben, schließt sie noch nicht vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus; dies hat auch für eine „mangelnde optische Attraktivität“ (eines Versicherten) zu gelten. OGH 22.02.2000, 10 Ob S 210/99a .