( § 255 Abs 1 ASVG ) Ob ein erworbener Berufsschutz durch die Ausübung eines bestimmten Berufes erhalten wurde, hängt von der konkret ausgeübten Beschäftigung des Versicherten und nicht von seiner Berufsschutz vermittelnden Qualifikation ab.
OGH 31.08.1999, 10 Ob S 123/99g