( § 4 Abs 2 UrlG ) Die Annahme eines Anbots des Arbeitgebers, kurzfristig an einzelnen Tagen zu Hause zu bleiben, stellt keine konkludente Urlaubsvereinbarung, sondern eine Dienstfreistellung dar.
OLG Wien 9 Ra 43/00k, Revision unzulässig
( § 4 Abs 2 UrlG ) Die Annahme eines Anbots des Arbeitgebers, kurzfristig an einzelnen Tagen zu Hause zu bleiben, stellt keine konkludente Urlaubsvereinbarung, sondern eine Dienstfreistellung dar.
OLG Wien 9 Ra 43/00k, Revision unzulässig