( Art 28 DBA-Schweiz ) Auch bei Fehlen ausdrücklicher Bestimmungen über die wirtschaftliche Betrachtungsweise und die Zurechnung von Wirtschaftsgütern in einem Doppelbesteuerungsabkommen hat ein Staat das Recht, sich vor einer unberechtigten Ausnützung der im Abkommen vorgesehenen Steuervorteile zu schützen.
VwGH 26.07.2000, 97/14/0070