( § 27 Z 1 AngG ) Ein den Arbeitgeber schädigendes Verhalten des Arbeitnehmers durch Malversationen in der Buchhaltung kann nicht durch den Vorwurf, der Arbeitgeber habe seine Aufsichtspflicht in Buchhaltungsangelegenheiten vernachlässigt, bagatellisiert werden. OLG Wien 11.04.2000, 9 Ra 21/00z.