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§ 1 Abs 2 Z 1 IESG

ArbeitsrechtARD 5153/14/2000 Heft 5153 v. 15.9.2000

( § 1 Abs 2 Z 1 IESG ) Der OGH geht in seiner Entscheidung OGH 25. 4. 1996, 8 Ob S 2001/96i , ARD 4766/44/96, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung davon aus, dass die Kündigungsentschädigung nach dem auch für das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Entgeltbegriff ein Entgeltanspruch ist, der iSd § 1 Abs 2 Z 1 IESG gesichert ist und der Betragsbeschränkung des § 1 Abs 4 IESG unterliegt. Die Qualifizierung der Kündigungsentschädigung als Entgelt iSd § 1 Abs 2 Z 1 IESG entspricht somit dem Gesetz. OGH 11.11.1999, 8 Ob S 276/99t .

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