( § 1155 ABGB, § 61 Abs 1 ASGG ) Entgeltzahlungen, die unter Berücksichtigung eines die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellenden Urteils der ersten Instanz geleistet worden sind, sind auch dann rückforderbar, wenn der Arbeitnehmer bis zur letztinstanzlichen, die Wirksamkeit der Kündigung feststellenden Entscheidung zur Dienstleistung bereit war.
OLG Wien 28.06.1999, 10 Ra 76/99s, Revision zulässig