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Rahmenfristerstreckung für Arbeitslosengeld durch Studium

SozialversicherungARD 5106/18/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 15 Abs 1 Z 5 AlVG ) Ein Studium, das nicht ernsthaft betrieben wurde und daher den Arbeitslosen nicht überwiegend in Anspruch genommen hat, ist hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nicht rahmenfristerstreckend.

VwGH 17.11.1999, 99/08/0144

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