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Abfertigungsanspruch nach der Besoldungsordnung der Landwirtschaftskammer OÖ

ArbeitsrechtARD 5106/17/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 1 Abs 1 ArbAbfG, § 23 AngG ) Da auf Dienstverhältnisse mit einer Landwirtschaftskammer (LWK) das Arbeiter-Abfertigungsgesetz (ArbAbfG) anzuwenden ist, sind in die Abfertigungsberechnungsgrundlage des Monatsentgelts auch Sonderzahlungen einzubeziehen, obwohl die Besoldungsordnung der LWK dem Vertragsbedienstetenrecht nachgebildet ist, nach dem Sonderzahlungen nicht einzubeziehen sind, und die Besoldungsordnung zwischen den Begriffen Monatsbezug und Monatsentgelt unterscheidet.

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