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Bildungsfreibetrag bei Aus- und Fortbildung durch Franchisegeber

Lohnsteuer und AbgabenARD 5105/19/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 4 Abs 4 Z 8 lit b EStG ) Bildungsdienstleistungen durch Aus- und Fortbildungseinrichtungen eines Franchisegebers gegenüber Arbeitnehmern eines Franchisenehmers sind keine bildungsfreibetragsschädlichen Auslagerungen unternehmensinterner Aus- und Fortbildung.

BMF 08.02.2000

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