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§ 57 HKG, § 122 WKG, RL 77/388/EWG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5105/18/2000 Heft 5105 v. 10.3.2000

( § 57 HKG, § 122 WKG, RL 77/388/EWG ) Die Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie RL 77/388/EWG , insbesondere Art 17 Abs 2 und Art 33 RL 77/388/EWG , steht der Erhebung einer Abgabe mit den Merkmalen der Kammerumlage I nicht entgegen. Die Vorschreibung von Kammerumlage I beeinträchtigt das Mehrwertsteuersystem als solches und damit den durch das UStG 1994 eingeräumten Vorsteuerabzug nicht (siehe dazu schon EuGH 19. 2. 1998, Rs. C-318/96 , Fall Spar Österreichische Warenhandels AG, ARD 4912/16/98, sowie VwGH 26. 5. 1999, 99/13/0059, ARD 5098/14/2000). VwGH 20.07.1999, 99/13/0064. (Beschwerde abgewiesen)

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