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Missbräuchliche Gestaltung zur Umgehung von ausländischen Steuern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5103/27/2000 Heft 5103 v. 3.3.2000

( § 22 BAO, § 48 UStG ) Grenzüberschreitende Gestaltungen eines österreichischen Steuerpflichtigen zur Vermeidung ausländischer (nicht gemeinschaftsrechtlicher) Steuern sind hinsichtlich seines in Österreich zu versteuernden Einkommens auch dann für die österreichische Besteuerung relevant, wenn sie rechtsmissbräuchlich sind.

VwGH 25.11.1999, 97/15/0104

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