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§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Verfahrensrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5098/27/2000 Heft 5098 v. 15.2.2000

( § 530 Abs 1 Z 7 ZPO ) Ein Verschulden der wiederaufnahmeklagenden Partei an der Nichtgeltendmachung von Beweismitteln im Vorprozess liegt nicht vor, wenn diese konkreten Beweismittel zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt gewesen sind.

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