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Anfechtbarkeit der Kündigung befristeter Dienstverhältnisse

ArbeitsrechtARD 5098/8/2000 Heft 5098 v. 15.2.2000

( § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ) Die Kündigung eines befristeten Dienstverhältnisses, das überdies im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch keine 6 Monate gedauert hat, kann nicht wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden.

ASG Wien 23.09.1999, 23 Cga 122/99z, rk.

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