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Wirksamkeit von Sozialplänen auf zuvor ungerechtfertigt entlassene Arbeitnehmer

ArbeitsrechtARD 5098/9/2000 Heft 5098 v. 15.2.2000

( § 97 Abs 1 Z 4, § 109 ArbVG ) Wird ein Arbeitnehmer vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung über einen Sozialplan ungerechtfertigt entlassen, erstreckt sich die Wirksamkeit des innerhalb einer fiktiven Kündigungsfrist abgeschlossenen Sozialplanes auch auf ihn.

ASG Wien 31.08.1999, 18 Cga 146/99t, Berufung erhoben

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