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§ 4 Abs 2 ASVG

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5090/20/2000 Heft 5090 v. 18.1.2000

( § 4 Abs 2 ASVG ) Hinweis auf ein ernstlich gewolltes Beschäftigungsverhältnis zwischen Familienmitgliedern kann zwar die regelmäßige Zahlung und Entgegennahme eines zur Entlohnung der Dienstleistungen bestimmten Entgelts sein, das nach den für jeden familienfremden Dienstgeber geltenden Grundsätzen bestimmt und geleistet wird. Hingegen stehen unregelmäßige Leistungen im Regelfall der Annahme eines sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisses entgegen, weil sie dem Charakter der Entlohnung für regelmäßig geleistete Dienste widerstreiten würden. BMAGS 25.06.1998, 120.278/4-7/98. (ZAS Jud. 6/1999)

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