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VBG § 35

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5081/54/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

( VBG § 35 ) Der Umstand, dass ein Vertragsbediensteter einen weiteren Beruf ausübt, rechtfertigt eine Vereinbarung des Ausschlusses des Abfertigungsanspruchs ebenso nicht wie seine einem Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied bzw. einem Geschäftsführer vergleichbare Stellung. OGH 8 Ob A 50/99g v. 24.06.1999.

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