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MLT-Hausbesorger, Wien

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5081/52/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

(MLT-Hausbesorger, Wien) Das vom Mindestlohntarif für die Betreuung einer Warmwasser- und Zentralheizungsanlage vorgesehene Entgelt erschöpft sich nicht in einem Grundbezug, sondern räumt vielmehr räumt dem Hausbesorger darüber hinaus noch den Anspruch auf einen Zuschlag „je Kessel“ ein, wobei die Höhe dieses Zuschlages nach der Art des verwendeten Brennstoffes variiert.

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