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ABGB § 1154

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5081/43/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

( ABGB § 1154 ) Hat ein Arbeitnehmer seine Dienstzeugnisse bereits beim Einstellungsgespräch vorgelegt und sind diese vom Arbeitgeber kopiert worden, ist der Arbeitnehmer seiner Behauptungs- und Nachweispflicht nachgekommen und ermöglicht dies eine richtige Einstufung nach dem einschlägigen Rahmenkollektivvertrag. OGH 9 Ob A 54/99b v. 05.05.1999.

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