( KStG § 8 ) Nutzungseinlagen in Körperschaften sind steuerlich unbeachtlich, d.h. weder bei der Körperschaft im Wege des Ansatzes von Betriebsausgaben noch beim Anteilsinhaber im Wege des Ansatzes von (Betriebs-)Einnahmen steuerwirksam. Das BMF hat es allerdings den Abgabenbehörden freigestellt, eine gegenteilige Auffassung zu vertreten. Eine einen Anteilsinhaber betreffende VwGH-Beschwerde ist derzeit anhängig (vgl. auch RdW 1998/507). BMF v. 24.08.1999. (RdW 1999/755, Heft 11)