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EStG § 27 Abs 1 Z 6

Lohnsteuer und AbgabenARD 5081/32/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

( EStG § 27 Abs 1 Z 6 ) Unter dem in § 27 Abs 1 Z 6 EStG 1988 verwendeten Terminus „laufend“ wird eine während der gesamten Versicherungsdauer zumindest jährlich anfallende Prämienzahlung verstanden (siehe schon RdW 1990/329f.). BMF v. 13.09.1999.

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