vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GewO § 82 lit f

ArbeitsrechtARD 5081/18/99 Heft 5081 v. 3.12.1999

( GewO § 82 lit f ) Ein unbefugtes Verlassen der Arbeit oder eine Pflichtenvernachlässigung liegt nicht vor, wenn die für die Verrichtung der Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien am Arbeitsplatz nicht vorhanden sind. Dieses Risiko trifft keineswegs den auf der Baustelle tätigen Monteur, sondern der Arbeitgeber hätte für eine ausreichende Ausstattung sorgen müssen. ASG Wien 20 Cga 50/99i v. 27.08.1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte