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ASVG § 123 Abs 9

SozialversicherungARD 5071/16/99 Heft 5071 v. 22.10.1999

( ASVG § 123 Abs 9 ) Die „Mitversicherung“ des als Rechtsanwalt berufstätigen Ehemannes als Angehöriger ist unzulässig. VwGH 96/08/0319 v. 16.02.1999. (Beschwerde abgewiesen)

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