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GewO § 82 lit d und f

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5063/56/99 Heft 5063 v. 24.9.1999

( GewO § 82 lit d und f ) Hat der tätliche Angriff eines Arbeitnehmers gegen einen Kunden eine bloß 3-tägige Gesundheitsstörung zur Folge, berechtigt dies den Arbeitgeber nicht zur Entlassung gemäß § 82 lit d GewO.

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