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GewO § 82 lit f

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5063/57/99 Heft 5063 v. 24.9.1999

( GewO § 82 lit f ) Die Weigerung eines Arbeitnehmers, eine „Anzeige“ wegen eines Parkschadens zu erstatten, hinsichtlich deren er der Ansicht ist, keine Veranlassung zu haben, ist der Sache nach jedenfalls nicht geeignet einen Entlassungsgrund darzustellen.

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