vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GOG § 89 Abs 3, Geo § 60

BetriebswichtigesARD 5056/22/99 Heft 5056 v. 31.8.1999

( GOG § 89 Abs 3, Geo § 60 ) Klagen, für deren Einbringung der elektronische Rechtsverkehr ausscheidet, können grundsätzlich auch mittels Telefax fristgerecht eingebracht werden, sofern sie - allenfalls nach Verbesserungsauftrag - original unterschrieben nachgereicht werden. OGH 1 Ob 41/99g v. 27.04.1999.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte