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GSVG § 2 Abs 1 Z 4

SozialversicherungARD 5044/11/99 Heft 5044 v. 20.7.1999

( GSVG § 2 Abs 1 Z 4 ) Aufsichtsratsmitglieder von Aktiengesellschaften sind als „neue Selbständige“ pflichtversichert. (SV-Aktell 2/1999)

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