( BAO § 288 Abs 1 lit d ) Sind die in einem unbegründeten Bescheid angeführten Besteuerungsgrundlagen nicht mit bestimmten Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar verknüpft, ist dieser Verfahrensmangel vom Gerichtshof als Rechtswidrigkeit aufzugreifen. VwGH 93/13/0281 v. 30.09.1998. (Bescheid aufgehoben)